Grundlagen zum Schmerzensgeldanspruch und dessen Höhe

1. Der Schmerzensgeldanspruch leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253 Abs. 2 BGB) ab.

§ 253 Abs. 2 BGB:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld soll den erlittenen Nichtvermögenschaden (sog. immaterieller Schaden) ausgleichen. Hauptanwendungsfall ist die „körperliche Unversehrtheit“, die dann beeinträchtigt ist, wenn auf Sie in unangemessener Art und Weise eingewirkt worden ist. Diese kann entweder durch einen Verkehrsunfall oder eine Straftat erfolgen, oder auf anderem Wege, etwa durch die Verletzung von Aufklärungspflichten im Bereich der Arzthaftung.

2. Höhe des Schmerzensgeldes

Für die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt das Gesetz, dass „eine billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden kann. Aufgrund dieser unbestimmten Angabe kann das Schmerzensgeld regelmäßig nur schwer bestimmt werden, ist abhängig von Willkür, dem Geschick des Rechtsanwalts, der gegnerischen Versicherung oder der Rechtsprechung.

Bisherige Entscheidungen der Gerichte dienen als Basis für die Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes. Jeder Richter hat hierbei einen weiten Ermessensspielraum.

Sowohl Richter, als auch Rechtsanwälte und Versicherungen bedienen sich für die Beurteilung der Höhe des Schmerzensgeldes der Hilfe von Tabellen, die Urteile entschiedener Fällen der Vergangenheit sammeln.

Vergleiche von Versicherungen mit Geschädigten werden in diesen Tabellen nicht gesammelt, obwohl auch diese entscheidende Hinweise zur Bemessung des Schmerzensgeldes liefern könnten.

Wichtig ist allerdings, diese Tabellen nicht als Schema zu begreifen, sondern als ein Hilfswerkzeug, um die Höhe des Schmerzensgeldes einzugrenzen. Zudem müssen die konkreten Umstände des Einzelfalles als Bemessungskriterien in die Beurteilung einbezogen werden.

3. Bemessungskriterien

Das Schmerzensgeld erfüllt zwei Funktionen: Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die zugefügten Lebensbeeinträchtigungen bieten und zugleich dem Geschädigten Genugtuung geben für das, was der Schädiger ihm angetan hat. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner grundlegenden Entscheidung vom 06.07.1955.

Als Kriterien werden in der Rechtsprechung unter anderem folgenden Kriterien für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes herangezogen:

  • Verletzungsart
  • Schwere der Verletzung
  • Lag Arbeitsunfähigkeit vor und von welcher Dauer war diese
  • Musste der Geschädigte stationär ins Krankenhaus und für welche Dauer
  • Lag ein Dauerschaden vor
  • Lag eine psychische Beeinträchtigung vor
  • Lagen weitere soziale Belastungen vor wie z.B. Einschränkung der Berufswahl
  • Gab und gibt es seelisch bedingte Folgeschäden
  • Hat der Geschädigte die Verletzung selbst mitverschuldet
  • Wie hat sich der Schädiger bei der Regulierung des Schadens verhalten
  • Wie stellen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers dar

4. Regulierung eines Schadensfalles

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, die sich nicht schematisch unter die genannten Kriterien einordnen lassen. Genannt seien hier beispielhaft Schockschäden, Schäden naher Angehöriger, Behandlungsfehler durch Ärzte, Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechtsverletzungen, sofortiger Tod des Geschädigten.

Wir raten Ihnen dringend, in allen Fällen einen Anwalt aufzusuchen und die Regulierung mit der Versicherung nicht selbständig durchzuführen. Der erfahrene Anwalt kann den Fall schnell beurteilen, richtig einordnen und hat in der Regel eine bessere Position bei Verhandlungen mit der Versicherung.

Auch Kosten sollten für die Wahl eines Anwalts keine Rolle spielen, da der Geschädigte ohne eigenes Mitverschulden die Kosten vom Schädiger ersetzt bekommt. Der Geschädigte hat keine Kostenfolge zu befürchten.

Bei der Wahl des Anwalts soll Ihnen diese Portal behilflich sein.

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