Fallbeschreibung:
Verkehrsunfall mit Motorrad. Das Schmerzensgeld war nur Nebenanspruch von bedeutenden Sachschäden. Die Verletzungen waren schnell ausgeheilt, jedoch fand aufgrund des Unfalls eine Psychotherapie über vier Wochen statt. Es lag eine geringgradige posttraumatische Belastungsstörung vor.