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200.000 €  Schmerzensgeld
Fall-Nr.: 101253  aus dem Jahr  2011 Stadt: Bonn
Hauptverletzungen: Wirbelfraktur durch Knochenmetastasen LWK4 nach verspäteter Prostatakarzinomdiagnose
Anwalt: RA Ciper LLM
Fallbeschreibung: Der 60jährige Kläger befand sich beim Beklagten in regelmässiger Behandlung. Dieser unterliess versehentlich, die PSA-Werte des Patienten zu ermitteln. Erst nach erheblichem Zeitverlust wurde das in einer anderen Praxis nachgeholt, wo sodann ein Prostatakarzinom IIIa diagnostiziert wurde. Es kam zu einer Wirbelfraktur durch bereits entwickelte Knochenmetastasen. Die Lebenserwartung des Patienten ist erheblich reduziert. Verfahren: Das Landgericht Bonn hat die Angelegenheit mittels eines habilitierten Facharztes für Urologie einer Universitätsklinik bewerten lassen. Dieser stellte einen klaren und eindeutigen ärztlichen Behandlungsfehler fest, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, den diese akzeptierten. Die Gesamtregulierung liegt bei 200.000,- Euro. Anmerkungen: Das Gericht stellte in der vorliegenden Sache eindeutig heraus, dass es kein Verständnis für die fehlende Regulierungsbereitschaft des Versicherungsunternehmens habe. Immer wieder ist im Bereich der Arzthaftung festzustellen, dass trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage Patienten von Versicherern in gerichtliche Verfahren getrieben werden. Die Argumentation der Versicherungswirtschaft, es handele sich lediglich um Einzelfälle, zieht nicht, da sich die Fälle häufen (siehe u.a. Prozesserfolge Ciper & Coll., Eingangsseite rechts). Hier wäre die Politik gefordert, mit klaren Vorgaben die Rechte der Patienten zu stärken.

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