Adresse:
Stadtplatz 14
94327 Bogen
Telefon:
09422-806965
Fax:
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Kanzleibeschreibung:
Die Bemessung eines Schmerzensgeldbetrages, der dem Geschädigten tatsächlich einen finanziellen Ausgleich für seine erlittenen Schmerzen, Leiden und Einschränkungen verschaffen kann, setzt zwingend eine umfassende Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles voraus. Jeder Fall ist anders und verdient eine besondere Bearbeitung.
Neben Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit gegenüber dem Versicherungsunternehmen ist insbesondere ein großes Maß an Einfühlungsvermögen für die Belange des Geschädigten erforderlich.