Anzeige
Home
Fallsuche
Anwaltsuche
Fachartikel
Info
Archiv
für Anwälte
Kontakt
|
AGB
|
Hilfe
Zurück
Drucken
25.000 €
Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.:
105641
aus dem Jahr
2020
Geschlecht:
männlich
Geburtsjahr:
1987
Ausgangspunkt der Verletzung:
Arzthaftung
Mitverschulden:
nein
Hauptverletzungen:
Primäre Hodenablation
Nebenverletzungen:
Todesfolge:
nein
Anwalt:
RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit:
k.A.
Dauerschaden:
nein
Krankenhausaufenthalt:
k.A.
Minderung der Erwerbsfähigkeit
keine
Arbeitsunfähigkeit:
k.A.
Geldrente monatlich in Euro:
nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung:
HDI Gerling
Versicherungsbewertung:
Niederlassung der Versicherung:
Hannover
Dauer der Vergleichsverhandlung:
2 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG)
1,3
Fallbeschreibung:
Bei dem Patienten erfolgte wegen eines Abzesses am linken Hoden eine primäre Orchiektomie (Entfernung des Hodens). Die Gegenseite wandte zunächst ein, die Entfernung sei aufgrund von eingetretenen Komplikationen bei dem Eingriff erforderlich geworden. Dafür gab es aber nach dem Operationsbericht keine hinreichenden Anhaltspunkte. Eine primäre (sofortige) Ablatio war mit dem Mandanten weder präoperativ besprochen worden noch hätte er dieser (hypothetisch) zugestimmt. Der ebenfalls hypothetische Einwand, dass eine Entfernung von Nebenhoden und Hoden in jedem Fall nach Freilegung und Untersuchung und ggf. Abzessspaltung erforderlich hätte gewesen sein können, konnte von uns widerlegt werden..
Hier registrieren!
Passwort vergessen?