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10.000 € Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.: 105631  aus dem Jahr  2017 Geschlecht: männlich       Geburtsjahr: 1937
Ausgangspunkt der Verletzung: Arzthaftung Mitverschulden: nein
Hauptverletzungen: traumatische S 5 Infraktion, traumatische LWK 4-Fraktur, traumatische Bursitis im Bereich des rechten Ellenbogens

Nebenverletzungen: schwere Hautläsionen am rechten Unterarm und der rechten Hand

Todesfolge: nein
Gesamtdauer der Krankheit: 2 Monate Dauerschaden: nein
Krankenhausaufenthalt: 1 Monate Minderung der Erwerbsfähigkeit keine
Arbeitsunfähigkeit: k.A. Geldrente monatlich in Euro: nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung: GVV-Kommunalversicherung
Niederlassung der Versicherung: Köln Dauer der Vergleichsverhandlung: 3 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG) 1,3
Fallbeschreibung: Der Mandant rief wegen Schmerzen in der Brust den Rettungsdienst. Beim Transport in den Rettungswagen befand er sich in einem Tragestuhl. Beim Hinuntergehen der Treppe wurde ein Sturz durch die Sanitäter verursacht, wodurch mein Mandant eine traumatische LWK 4 – Fraktur, eine traumatische S 5 – Infraktion, eine traumatische Bursitis im Bereich des rechten Ellenbogens, sowie schwere Hautläsionen am rechten Unterarm und der rechten Hand erlitt. Dadurch war ein stationärer Krankenhausaufenthalt von 30 Tagen nötig, sowie eine Reha – Maßnahme über einen Zeitraum von vier Wochen. Mein Mandant hat bis heute Schmerzen im unteren Rücken im Bereich der LWK 4 – Fraktur und beim Sitzen. Seine Schulterbeschwerden haben sich seit dem Unfall verschlimmert und während der Reha – Behandlung sind noch Schmerzen im rechten Fuß dazugekommen, welche ihm jetzt nur noch kurze Gehstrecken ermöglichen. Die Kommunalversicherung der zuständigen Gemeinde erklärte sich mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € einverstanden.
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