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500 €
Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.:
105639
aus dem Jahr
2020
Geschlecht:
männlich
Geburtsjahr:
1953
Ausgangspunkt der Verletzung:
Arzthaftung
Mitverschulden:
nein
Hauptverletzungen:
fehlerhafte Zahnarztbehandlung
Nebenverletzungen:
Todesfolge:
nein
Anwalt:
RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit:
k.A.
Dauerschaden:
nein
Krankenhausaufenthalt:
k.A.
Minderung der Erwerbsfähigkeit
keine
Arbeitsunfähigkeit:
k.A.
Geldrente monatlich in Euro:
nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung:
keine Versicherung beteiligt
Niederlassung der Versicherung:
Konz
Dauer der Vergleichsverhandlung:
1 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG)
1,8
Fallbeschreibung:
- Versorgung mit Titan-/Keramikimplantaten - eine Krone herausgebrochen, andere wackelt - Nachbehandlung erforderlich und zerrüttetes Vertrauensverhältnis - langwierige und schmerzhafte Behandlung
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