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30.000 €
Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.:
105642
aus dem Jahr
2020
Geschlecht:
weiblich
Geburtsjahr:
1953
Ausgangspunkt der Verletzung:
Arzthaftung
Mitverschulden:
nein
Hauptverletzungen:
Herzinfarkt zu spät erkannt
Nebenverletzungen:
Todesfolge:
nein
Anwalt:
RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit:
k.A.
Dauerschaden:
ja
Krankenhausaufenthalt:
k.A.
Minderung der Erwerbsfähigkeit
20,00 %
Arbeitsunfähigkeit:
k.A.
Geldrente monatlich in Euro:
nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung:
AXA
Versicherungsbewertung:
Niederlassung der Versicherung:
Köln
Dauer der Vergleichsverhandlung:
3 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG)
1,5
Fallbeschreibung:
Die behandelnden Ärzte trifft der Vorwurf einer unterlassenen Befunderhebung. Infolge der unterlassenen frühzeitigen Verlegung soll sich nach einem Gutachten die weitere Behandlung der Patientin Mandantin um mindestens 4 Stunden verzögert haben. Die Verzögerung um mindestens 4 Stunden soll die Größe und Schwere des Herzinfarktes hochsignifikant verschlechtert haben. Dieser Zeitraum hätte nach einem Privatgutachten ausgereicht, die Schwere der eingetretenen Herzinfarktschädigung auf ein Minimum zu reduzieren. Der Privatgutachter war der Ansicht, sehr wahrscheinlich hätte der größte Teil der Herzmuskelschädigung an der Vorderwand mit Entwicklung eines Vorderwandaneurysmas vermieden werden können, so dass die globale Pumpfunktion der linken Herzkammer normal geblieben wäre. Dem ist die Ärzteseite selbstverständlich entgegengetreten. Es wurde ein akzeptabler Vergleich für die nicht vermögende und nicht rechtsschutzversicherte Patientin abgeschlossen.
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