Zurück Drucken


30.000 € Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.: 105642  aus dem Jahr  2020 Geschlecht: weiblich       Geburtsjahr: 1953
Ausgangspunkt der Verletzung: Arzthaftung Mitverschulden: nein
Hauptverletzungen: Herzinfarkt zu spät erkannt

Nebenverletzungen:

Todesfolge: nein
Anwalt: RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit: k.A. Dauerschaden: ja
Krankenhausaufenthalt: k.A. Minderung der Erwerbsfähigkeit 20,00 %
Arbeitsunfähigkeit: k.A. Geldrente monatlich in Euro: nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung: AXA Versicherungsbewertung: 2
Niederlassung der Versicherung: Köln Dauer der Vergleichsverhandlung: 3 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG) 1,5
Fallbeschreibung: Die behandelnden Ärzte trifft der Vorwurf einer unterlassenen Befunderhebung. Infolge der unterlassenen frühzeitigen Verlegung soll sich nach einem Gutachten die weitere Behandlung der Patientin Mandantin um mindestens 4 Stunden verzögert haben. Die Verzögerung um mindestens 4 Stunden soll die Größe und Schwere des Herzinfarktes hochsignifikant verschlechtert haben. Dieser Zeitraum hätte nach einem Privatgutachten ausgereicht, die Schwere der eingetretenen Herzinfarktschädigung auf ein Minimum zu reduzieren. Der Privatgutachter war der Ansicht, sehr wahrscheinlich hätte der größte Teil der Herzmuskelschädigung an der Vorderwand mit Entwicklung eines Vorderwandaneurysmas vermieden werden können, so dass die globale Pumpfunktion der linken Herzkammer normal geblieben wäre. Dem ist die Ärzteseite selbstverständlich entgegengetreten. Es wurde ein akzeptabler Vergleich für die nicht vermögende und nicht rechtsschutzversicherte Patientin abgeschlossen.
© 2008 Solacium GmbH | Alle Rechte vorbehalten |  Datenschutzerklärung |  Impressum