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5.000 € Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.: 105643  aus dem Jahr  2020 Geschlecht: männlich       Geburtsjahr: 1984
Ausgangspunkt der Verletzung: Arzthaftung Mitverschulden: nein
Hauptverletzungen: fehlerhafte Zahnbehandlung

Nebenverletzungen:

Todesfolge: nein
Anwalt: RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit: k.A. Dauerschaden: nein
Krankenhausaufenthalt: k.A. Minderung der Erwerbsfähigkeit keine
Arbeitsunfähigkeit: k.A. Geldrente monatlich in Euro: nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung: Zürich Versicherungsbewertung: 2
Niederlassung der Versicherung: Köln Dauer der Vergleichsverhandlung: 5 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG) 2,0
Fallbeschreibung: Bei der Zahnbehandlung kam es laut Gutachten zu einer insuffizienten, nicht wanddichten Wurzel- und Wurzelkanalfüllung an zwei Zähnen im Unterkiefer (Zahn 44 und 46) sowie einer unterlassenen Dokumentation und Aufklärung über die Existenz eines metallischen Fremdkörpers (endodontisches Instrument) im periapikalen Bereich der distalen Wurzel von Zahn 46. Darüber hinaus wurde die Krone auf Zahn 17 im rechten Oberkiefer beim Schleifen mit dem Bohrkopf beschädigt.
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